Bebauungsplan Nr. 3 Gebiet: Markt- /Bach- /Graben- /Kirchstraße hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 (1) und § 1 (8) BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3 vor. Das betroffene Gebiet umfasst die Bereiche Markt-, Bach-, Graben- und Kirchstraße. Der Bebauungsplan, der seit dem 1. Oktober 1962 rechtsverbindlich ist, verfolgte das Ziel, den Bereich östlich der Lambertikirche zwischen der Bachstraße und der Kirchstraße neu zu ordnen. Dies beinhaltete unter anderem die Neuführung der Marktstraße auf die Bachstraße sowie die geplante Bebauung des Geländes mit einer drei- bis viergeschossigen Gebäudestruktur.
Nach Angaben der Verwaltung ist die geplante Umstrukturierung weitgehend vollzogen worden, mit Ausnahme eines Restgrundstücks an der nördlichen Kirchstraße. Da die Neubebauung weitgehend umgesetzt wurde und der Plan den heutigen Anforderungen nicht mehr entspricht, wird die Aufhebung des Bebauungsplans angestrebt. Eine neue Aufstellung eines Bebauungsplanes wird als nicht erforderlich erachtet. Nach der Aufhebung richtet sich die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB.
Der Entwurf sieht vor, das Aufhebungsverfahren gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB einzuleiten. Auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB soll verzichtet werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB entsprechend der Hauptsatzung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht erwartet.
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