Bebauungsplan Nr.116 Gebiet: Karl-Schneider-Straße hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 und §1 Abs. 8 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) (Umstellung auf die neue Gesetzeslage gem. 13a BauGB vom 21.12.2006)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 08/0095 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 116 für das Gebiet Karl-Schneider-Straße vor. Das Verfahren soll gemäß den Regelungen des § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Damit einhergehend wird der im Februar 1996 vom Rat der Stadt Gladbeck gefasste Aufstellungsbeschluss für das bisherige Verfahren Nr. 116 aufgehoben.
Die Neuregelung dient der städtebaulichen Neuordnung des Bereichs. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 68 (Gebiet Möllerschächte) zu novellieren. Während der alte Plan ein Industriegebiet vorsah, sollen die neuen Ziele die Standortsicherung bestehender Betriebe sowie die verträgliche Integration ergänzender Bebauung in einem künftigen Gewerbegebiet gewährleisten.
Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Sicherung von Erweiterungsmöglichkeiten für gewerbliche Nutzungen, der Schutz der angrenzenden Wohnbebauung nördlich der Karl-Schneider-Straße sowie die Anpassung an die aktuelle Baunutzungsverordnung, unter anderem für Einzelhandelsbereiche. Zudem sollen textliche Festlegungen zum Umgang mit Vergnügungsstätten, Sex-Shops und Bordellen sowie die Sicherung des vorhandenen Waldbestandes im westlichen Planbereich erfolgen. Parallel zum Aufstellungsverfahren soll zudem das Aufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 68 eingeleitet werden. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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