Bebauungsplan Nr. 75/1a -1. Änderung- Gebiet: Butendorf-Ost hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 und §1 Abs. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) (Umstellung auf die neue Gesetzeslage seit 01.01.2007)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0342 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht betrifft die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75/1a für das Gebiet Butendorf-Ost. Ziel der Vorlage ist die formelle Umstellung des Planungsverfahrens auf die neue Rechtslage des Baugesetzbuches (BauGB) nach der Änderung vom 21. Dezember 2006 sowie die Durchführung der Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Hintergrund der Planänderung ist die Korrektur der Lage einer im Plan als Schutzfläche festgesetzten Bruchzone. Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 75/1a ist diese Zone im Vergleich zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 75/1 um etwa 10 bis 12 Meter nach Norden verschoben dargestellt. Stellungnahmen der Deutschen Steinkohle AG (DSK) aus den Jahren 1999 und 2000 deuten darauf hin, dass die im Plan von 1983 eingetragene Bruchzone der tatsächlichen Lage der Bergbauunterlagen entspricht, weshalb die aktuelle Darstellung im Nachfolgeplan als unzutreffend eingestuft wird. Ein im Jahr 2003 in Auftrag gegebenes geologisches Gutachten zur Ermittlung der genauen Lage und des Gefährdungspotenzials liegt vor.
Der Entwurf sieht vor, den bereits im Jahr 2000 gefassten Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 75/1a aufzuheben und stattdessen die Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB neu zu beschließen. Dabei soll gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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