Bebauungsplan Nr. 122, 1. Änderung Gebiet: Linden-, Riesener- und Bülser Straße hier: Umstellung auf die neue Gesetzeslage gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0081 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht eine Änderung des Verfahrens zur Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 122 für das Gebiet Linden-, Riesener- und Bülser Straße vor. Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss vom 25. November 2004 soll aufgehoben und durch ein Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ersetzt werden.
Ziel dieser Umstellung ist die Anwendung der neuen Gesetzeslage für die Innenentwicklung. Durch den Wechsel in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB entfallen bestimmte Verfahrensschritte. Konkret soll von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen werden. Die Auslegung der Pläne sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sollen jedoch weiterhin im Rahmen der vereinfachten Vorschriften durchgeführt werden.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem vorgeschlagen, den bestehenden, seit Oktober 2003 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 122 im Geltungsbereich der geplanten ersten Änderung aufzuheben. Die zeichnerische Darstellung der Grenzen für das neue Verfahren ist auf den Stand vom 16. Februar 2007 festgesetzt. Für das Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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