Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.123, 1. Änderung Gebiet: Brauckstraße/Heringstraße hier: Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur ersten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 123 für das Gebiet Brauckstraße/Heringstraße vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der geplanten Nutzungen im Rahmen des Projekts „REHA-Zentrum“.
Nach der Übernahme des Projekts durch einen neuen Vorhabenträger und der Inbetriebnahme des Seniorenzentrums Brauck im November 2009 soll die Nutzung der verbleibenden Flächen angepasst werden. Da die Vermarktung der ursprünglich geplanten 2.750 m² großen Fläche für ein medizinisches Therapiezentrum aufgrund mangelnder Nachfrage als nicht realisierbar eingestuft wird, ist eine Reduzierung auf etwa 800 m² im Erdgeschoss vorgesehen. Die darüber liegenden Etagen sollen künftig zur Erweiterung des Altenpflegeheims durch zusätzliche Pflege- und Kurzzeitpflegeplätze genutzt werden. Diese Erweiterung soll insbesondere auf die steigende Nachfrage und den Bedarf an spezialisierten Angeboten für Menschen mit Demenz reagieren. Durch die Erweiterung werden etwa 40 bis 45 neue Arbeitsplätze erwartet.
Zudem soll die Erschließung des Bereichs für „Betreutes Wohnen“ verändert werden, da die ursprüngliche Erschließung über ein fremdes Grundstück aufgrund fehlender Baulast nicht möglich ist. Die Erschließung soll stattdessen nach Osten auf das eigene Grundstück verlegt werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Stadtplanungs- und Bauausschuss die Aufstellung der ersten Änderung des Bebauungsplans gemäß § 13 Baugesetzbuch beschließt.
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