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Beschlussvorlage

Änderung der Friedhofsatzung

11/0439 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0439 des Ingenieuramtes sieht eine Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die aktuelle Fassung der Satzung ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft, wobei die letzte Anpassung am 27. Januar 2010 erfolgte.

Grundlage für die Neufassung der Gestaltungsvorschriften ist ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. In diesem Verfahren wurde die Entfernung von Grabschmuck, wie etwa Engelsfiguren, Vasen und Gestecken aus Seidenblumen, rechtlich geprüft. Das Gericht stellte fest, dass ein generelles Verbot von figürlichen Dekorationen nicht gerechtfertigt ist, da nicht jede Figur eine verunstaltende Wirkung auf die Grabstätte hat. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die Stadtverwaltung berechtigt ist, differenzierte Gestaltungsmaßstäbe für unterschiedliche Friedhofsbereiche festzulegen.

Die Änderung der Satzung soll den Anforderungen des Gerichtsurteils sowie Anliegen aus der Bürgerschaft Rechnung tragen, die sich gegen die derzeitigen Einschränkungen bei der Verwendung von Grabschmuck, insbesondere bei Kunststoffmaterialien und figürlichen Dekorationen, gewendet haben. Durch die vorgeschlagene Änderungssatzung sollen die Gestaltungsvorschriften entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Umsetzung der Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor.

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