Rechtsform des Zentralen Betriebshofes Gladbeck (ZBG)
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, die Rechtsform des Zentralen Betriebshofes Gladbeck (ZBG) zu überprüfen. Eine durch den Bürgermeister eingesetzte interne Arbeitsgruppe hat diese Untersuchung abgeschlossen und eine Entscheidungsgrundlage erarbeitet. Der Fokus der Prüfung lag auf dem Vergleich zwischen der bestehenden eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR). Private Rechtsformen wie eine GmbH wurden aufgrund der Schwerpunktsetzung auf Hoheitsaufgaben nicht untersucht.
Die Arbeitsgruppe konnte keine einvernehmliche Empfehlung für eine bestimmte Rechtsform aussprechen, da die Bewertung der Kriterien von unterschiedlichen Sichtweisen geprägt war. Zwar sah die Arbeitsgruppe bei den Aspekten Flexibilität, Finanzwirtschaft und wirtschaftlicher Betätigung Vorteile für eine AÖR, doch die Verwaltung führt dazu aus, dass sich diese theoretischen Vorteile bei einer detaillierten Prüfung relativieren. So ergeben sich etwa bei der Personalvertretung durch eine höhere Mitgliederzahl keine effektiven Einsparungen.
Die Verwaltung bewertet die aktuelle Form der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung als bewährt und weist darauf hin, dass die Aufgabenbereiche effektiv und wirtschaftlich erfüllt werden. Aus Sicht der Verwaltung besteht derzeit keine Notwendigkeit oder Dringlichkeit für eine Umwandlung in eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
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