Zentraler Betriebshof Gladbeck - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Jahresabschluss ZBG: Umgang mit Jahresergebnis -
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zum Jahresabschluss des Zentralen Betriebshofs Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2024. Der handelsrechtliche Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 435.194,26 Euro, wobei ein Teilbetrag von 118.574,19 Euro als Überschuss aus dem Betrieb gewerblicher Art (BgA) ausgewiesen wird.
Die am 26. August 2025 durch die Bürgermeisterin und ein Ratsmitglied getroffene Entscheidung sieht vor, den handelsrechtlichen Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen. Der Überschuss des Betriebes gewerblicher Art soll steuerlich in die Rücklagen des „ZBG Dualen Systems der Stadt Gladbeck“ eingestellt werden, um diesen dem Betrieb als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Ein rechtzeitiger Beschluss war erforderlich, um eine Steuerbelastung durch Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von rund 18.764 Euro zu verhindern, da die entsprechende Frist am 31. August 2025 ablief. Da die nächste Sitzung des zuständigen Ausschusses erst nach diesem Stichtag stattfindet, wurde der Weg der Dringlichkeitsentscheidung gewählt. Der Rat soll die getroffene Entscheidung in seiner Sitzung am 11. September 2025 genehmigen.
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