Bebauungsplan Nr. 13a Gebiet: Rückwärtige Erschließung im Industriegebiet Beisenstraße hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 (1) und § 1 (8) BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage 08/0348 über die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 13a beraten. Dieser Plan, der seit dem 30. Dezember 1964 rechtsverbindlich ist, sah die rückwärtige Erschließung im Industriegebiet Beisenstraße als Stichstraße vor, um die Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben an der Bottroper Straße zu ergänzen.
Nach Angaben des Stadtbaurats sind die wesentlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere der Bau des Wehlingsweges als rückwärtige Erschließung, bereits umgesetzt. Im Zuge der Vermarktung von Gewerbeflächen wurde ein Bedarf an weiteren Zufahrten zur Optimierung von Betriebsabläufen angemeldet. Zudem wird die geplante Privatisierung der Grundstücke zwischen dem Wehlingsweg und der Meerstraße als Grund für die Aufhebung angeführt.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes würde die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den zusammenhängenden bebauten Ortsteilen nach § 34 BauGB erfolgen. Die Verwaltung sieht von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ab, da die Aufhebung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt erwarten lässt. Der Beschlussentwurf sieht die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den entsprechenden Vorschriften der Hauptsatzung vor. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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