Bebauungsplan Nr. 13 Gebiet: Industriegebiet Bottroper-, Bohmert-, Buchen-, Meerstraße hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 (1) und § 1 (8) BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 20. November 2008 über die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 13 beraten. Der betreffende Plan, der das Gebiet des Industriegebiets Bottroper-, Bohmert-, Buchen- und Meerstraße umfasst, ist seit dem 15. November 1962 rechtsverbindlich. Ursprüngliches Ziel der Planung war die Ausweisung von Flächen für Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Festlegung einer Erschließungsstraße zur Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz.
Nach Angaben des Stadtbaurates ist das Plangebiet weitgehend entwickelt. Teile des ursprünglichen Geltungsbereichs wurden bereits durch die Bebauungspläne 13a und 13b ersetzt. Im verbleibenden Bereich des Bebauungsplans Nr. 13 ist lediglich die bestehende Wohnbebauung im Geviert Beisen-, Buchen-, Agnes-, Meerstraße und Zollverein vorhanden. Da der Plan keine aktuellen Festlegungen für eine Bebauung mehr trifft und eine Privatisierung der Grundstücke bevorsteht, wird die Aufhebung des fast 50 Jahre alten Plans vorgeschlagen.
Nach der Aufhebung soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben in den zusammenhängenden Ortsteilen gemäß § 34 BauGB erfolgen. Ein Verzicht auf eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird begründet, da die Aufhebung keine nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zur Folge hat. Der Beschlussentwurf sieht die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der Hauptsatzung vor. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 214 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 81408100350
Verwandte Vorlagen