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Beschlussvorlage

Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe hier: Alevitischer Kulturverein

08/0178 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird über den Antrag des Alevitischen Kulturvereins e.V. zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII entscheiden. Der Verein betreibt in seinen Räumlichkeiten eine offene Jugendeinrichtung in Form eines Heimes der Teiloffenen Tür (TOT). Das Angebot umfasst unter anderem Antirassismustrainings, Sportangebote, kulturelle Kurse sowie Gesprächskreise für Jugendliche.

Die Verwaltung hat die Voraussetzungen für die Anerkennung geprüft. Demnach verfolgt der Verein gemeinnützige Zwecke, die durch einen vorliegenden Freistellungsbescheid des Finanzamtes belegt sind. Die Einrichtung steht allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von Konfession, Religion oder Nationalität offen. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch ehrenamtliche Mitglieder, deren Qualifikationen eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben ermöglichen. Zudem wird die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bestätigt.

Der Beschlussentwurf sieht die Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe vor, sofern die geplante Neufassung der Vereinssatzung in der Mitgliederversammlung am 31. Mai 2008 verabschiedet und der Verwaltung vorgelegt wird. Die Anerkennung ist auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Amtes für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck beschränkt. Durch die Entscheidung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.

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