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Beschlussvorlage

Anerkennung von Primus e. V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII

25/0183 07.05.2025 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit dem Antrag auf Anerkennung des Vereins Primus e. V. als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Der entsprechende Antrag wurde bereits im November 2024 eingereicht.

Das Angebot des Vereins umfasst verschiedene Bereiche der Jugendhilfe, darunter Kreativangebote für Kinder, Beratungsleistungen für Jugendliche sowie Gruppen zur Vermittlung sozialer Kompetenzen. Zudem bietet Primus e. V. Bildungsangebote wie Lernhilfe, Nachhilfe und Sprachförderung an, die unter anderem über Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket genutzt werden können. Die Satzung des Vereins sieht zudem die Förderung des internationalen Austauschs und der multikulturellen Begegnung vor. Der Verein ist in lokalen Netzwerken wie der „Bündniswerkstatt Schule und Jugendhilfe“ aktiv und wurde im Rahmen des Heimatpreises 2024 der Stadt Gladbeck gewürdigt.

Nach Prüfung der Unterlagen erfüllt der Verein die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anerkennung. Dazu gehören die nachgewiesene Gemeinnützigkeit, die fachliche sowie personelle Eignung und die Übereinstimmung der Vereinsarbeit mit den Zielen des Grundgesetzes. Mit der Anerkennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, Primus e. V. als Träger der freien Jugendhilfe in Gladbeck anzuerkennen.

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