Anerkennung des Fördervereins ''Lokalradio Gladbeck und Umgebung e. V.'' als Träger der freien Jugendhilfe
✦ KI-Zusammenfassung
Der Förderverein „Lokalradio Gladbeck und Umgebung e. V.“, kurz „Radio am Ort“, hat mit Schreiben vom 1. Oktober 2003 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII beantragt. Der gemeinnützige Verein führt seit 1999 Projekte durch, die darauf abzielen, die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen sowie deren Familien zu verbessern. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch Fördergelder der Stadt Gladbeck, der Landesanstalt für Rundfunk sowie durch Spenden.
Die Prüfung durch die Verwaltung hat ergeben, dass der Verein die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt. Der Verein verfolgt laut Satzung ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke, was durch einen entsprechenden Bescheid des Finanzamtes Gladbeck bestätigt wird. In den Räumlichkeiten der Blackfieldhalle werden Projekte zur Weiterbildung und Mitgestaltung angeboten, die von hauptamtlichen sowie ehrenamtlichen Kräften aus der Medien- und Sozialarbeit begleitet werden. Die Teilnahme ist unabhängig von Konfession, Religion oder Nationalität möglich.
Da der Verein die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe bereits seit mehr als drei Jahren nachweist, besteht ein Anspruch auf Anerkennung. Der Jugendhilfeausschuss ist gemäß den gesetzlichen Regelungen für den Beschluss über die beantragte Anerkennung zuständig. Die Anerkennung beschränkt sich auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes der Stadt Gladbeck. Mit der Anerkennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 030517
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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