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Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Glad-beck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabenge-setzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung des Anliegeranteils für den Ausbau der Straßenentwässerung in der Mathiasstraße von Heringstraße bis Roßheidestraße

09/0137 · Beschlussvorlage · 05.03.2009 · Rat

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90503100139
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