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Mitteilungsvorlage

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2023 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW

22/0430 20.10.2022 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bürgermeisterin hat dem Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 vorgelegt. Dieser Entwurf basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 80 Abs. 2 GO NRW und umfasst den Planentwurf sowie alle dazugehörigen Anlagen. Da das Stärkungspaktgesetz zum Ende des Jahres 2021 ausgelaufen ist, gilt für die Stadt Gladbeck seit 2022 wieder das reguläre Haushaltsrecht. In diesem Zusammenhang wird das im Jahr 2022 beschlossene Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2023 fortgeführt und ist Bestandteil des vorliegenden Entwurfs.

Der Haushaltsentwurf berücksichtigt zudem die geplanten Änderungen durch den Gesetzesentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften. Dies betrifft insbesondere die zeitliche Begrenzung der Isolierung von Corona-bedingten Finanzschäden sowie die Ausweitung dieser Maßnahme auf Belastungen durch den Krieg in der Ukraine und Mehraufwendungen bei der Energieversorgung bis zum Jahr 2026. Zudem werden Anpassungen im Kommunalabgabengesetz berücksichtigt, die auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen reagieren. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat den Haushaltsplan zur Vorbereitung der Beratung an die zuständigen Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weiterleitet.

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