Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürgermeisterin hat dem Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf, der auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erstellt wurde, basiert auf den Planungen und der Bestätigung durch die Stadtkämmerin.
Nach dem Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes zum 31. Dezember 2021 gilt für die Stadt Gladbeck seit dem Jahr 2022 wieder das reguläre Haushaltsrecht. Der vorliegende Entwurf beinhaltet die Fortführung des im Jahr 2022 beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts (HSK), welches als Bestandteil in den Haushaltsentwurf für 2024 aufgenommen wurde.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2024 sowie die dazugehörigen Anlagen zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weiterzuleiten. Damit sollen die Gremien die Grundlage für die anschließende Entscheidung im Rat schaffen.
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