Bebauungsplan Nr. 148 Gebiet: Maria-Theresien-Straße, Rüttgerstraße hier: Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 06/0363 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 für das Gebiet Maria-Theresien-Straße / Rüttgerstraße vor. Die Planung basiert auf der Entscheidung, das ursprüngliche Konzept des Bebauungsplans Nr. 105 für die Maria-Theresien-Straße nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen ist eine Entwicklung der etwa 1,2 Hektar großen Fläche als reine Wohnbebauung vorgesehen, was in Abstimmung mit einem in Gladbeck tätigen Bauträger erfolgt.
Die Aufstellung des neuen Bebauungsplans soll gemäß den Bestimmungen der Paragraphen 2 Absatz 1 und 8 des Baugesetzbuches (BauGB) durchgeführt werden. Im Rahmen dieses Vorhabens ist zudem vorgesehen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 54 für das Aufschlämmungsgebiet Ellinghorst im Geltungsbereich des neuen Plans Nr. 148 aufzuheben. Die zeichnerische Darstellung der Grenzen für das neue Gebiet wurde am 14. September 2006 erstellt.
Der Entwurf sieht vor, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches sowie der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck durchzuführen. Für das Vorhaben sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt verzeichnet. Der Beschlussentwurf wurde durch den Stadtbaurat vorgelegt.
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