Bebauungsplan Nr. 147 Gebiet: Grabenstraße - 'Schlachthofgelände' hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck wird über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 147 für das Gebiet Grabenstraße – „Schlachthofgelände“ beraten. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht vor, die Entwicklung des Geländes nicht mehr über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, sondern im Rahmen eines regulären Verfahrens gemäß den Paragrafen 2 und 8 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.
Grund für die Änderung des Verfahrens ist, dass dem Vorhabenträger, der GWP Rote Turm GmbH, einzelne Grundstücke im Plangebiet nicht zur Verfügung stehen und die Voraussetzungen für die Errichtung der Bauvorhaben durch den Vorhabenträger nicht mehr in der ursprünglichen Form erfüllt werden können. An der städtebaulichen Konzeption wird jedoch weitgehend festgehalten. Die planungsrechtliche Definition der baulichen Nutzung wird jedoch von einem „Besonderen Kerngebiet“ hin zu einem „Allgemeinen Wohngebiet“ angepasst, wobei der Nutzung Wohnen Vorrang eingeräumt werden soll und gewerbliche Nutzungen untergeordnet bleiben.
Die Erschließung des Gebiets soll weiterhin durch die GWP erfolgen, wofür vor Rechtskraft des Bebauungsplanes ein Erschließungsvertrag abzuschließen ist. Da die angestrebte Nutzung eine Konkretisierung des Flächennutzungsplans darstellt, ist eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Der Beschlussentwurf umfasst zudem die Durchführung der Bürgerbeteiligung gemäß den geltenden Satzungen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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