Bebauungsplan Nr. 181 Gebiet: Welheimer Straße Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 8 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 für das Gebiet Welheimer Straße beschlossen. Grundlage für dieses Vorhaben ist der Ausbau der A52 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW. Da durch die geplante Trasse im Abschnitt 02 die bisherige Direktanbindung des Gewerbeparks Brauck an die A2 entfällt, muss eine neue Erschließung sichergestellt werden. Eine Untersuchung der Verkehrsverhältnisse ergab, dass die Führung der Verkehrsströme aus südlicher Richtung über die Welheimer Straße zur Erschließung des Gewerbeparks und der angrenzenden Stadtteile als notwendig erachtet wird.
Um den künftigen Anforderungen gerecht zu werden, sind Anpassungen an der Welheimer Straße vorgesehen. Dazu gehört unter anderem der Ersatz der bestehenden T-Kreuzung an der Europastraße bzw. Brüsseler Straße durch einen Kreisverkehr sowie Anpassungen im Bereich des Kreisverkehrs an der Horster Straße. Das Plangebiet erstreckt sich von der Grenze der A52-Planfeststellung bis zum Kreisverkehr Horster Straße. Im Rahmen des Verfahrens sollen auch Belange des Naturschutzes, der Baumreihen sowie die Entwässerung der Moltke-Halde berücksichtigt werden. Mit dem neuen Bebauungsplan sollen zudem die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 166 (Mottbruchhalde) sowie Nr. 99 (Gewerbepark Brauck) im entsprechenden Bereich aufgehoben werden. Die Bürgerbeteiligung erfolgt gemäß den gesetzlichen und kommunalen Vorgaben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 201401100016
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200122092143
Ort
📍 Welheimer Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Welheimer Straße.