Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 15/0303 der Stadt Gladbeck befasst sich mit der personellen Neuregelung der Protokollführung im Haupt- und Finanzausschuss. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift zu erstellen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, die bisherige Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften des Haupt- und Finanzausschusses aufzuheben. An dessen Stelle soll eine neue stellvertretende Schriftführerin für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates bestellt werden. Die bestehende Bestellung der Schriftführerin bleibt von dieser Änderung unberührt.
Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Neubesetzung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, die bisherige Bestellung aufzuheben und die neue stellvertretende Schriftführerin offiziell zu bestellen.
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