Bestellung einer Schriftführerin/eines stellv. Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0258 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften erstellt werden, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden müssen.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Funktionen für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses fortzuführen. Konkret wird die erneute Bestellung einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers beantragt. Mit der Umsetzung des Beschlussentwurfs sollen die bisherigen Personen in diesen Funktionen für die weitere Protokollführung im Ausschuss eingesetzt werden.
Aus finanzieller Sicht sind für diese Bestellung keine Auswirkungen auf den Haushalt zu verzeichnen. Der Beschluss war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. Juni 2014 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 135 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 141806100258
Verwandte Vorlagen