Bestellung einer Schriftführerin und eines stellv. Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0400 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Niederschriften müssen vom Ausschussvorsitzenden sowie von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisherige Besetzung für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses fortzuführen. Konkret wird die erneute Bestellung einer Schriftführerin sowie eines stellvertretenden Schriftführers beantragt.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Entscheidung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, die Funktionen der Schriftführung und der stellvertretenden Schriftführung wie bisher zu besetzen, um die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sicherzustellen.
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