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Beschlussvorlage

Vierte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003

20/0199 25.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussvorlage zur vierten Satzungsänderung bezüglich der Gebühren für den Rettungsdienst vor. Grundlage der Vorlage ist eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020, die einen Bedarf von 5.450.178,07 Euro ausweist. Die Ermittlung erfolgte nach einem neuen, kreiseinheitlichen Musterberechnungsbogen des Kreises Recklinghausen.

Der gestiegene Bedarf resultiert unter anderem aus der Umsetzung des aktuellen Rettungsdienstbedarfsplans. Hierbei werden die Einsatzzeiten für den dritten Rettungswagen in der Notfallrettung auf einen 24-Stunden-Dienst ausgeweitet und die Einsatzzeiten für den ersten Krankentransportwagen auf sieben Tage pro Woche angepasst. Zudem werden Kosten für die Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern sowie für Praxisanleiter berücksichtigt.

Ab dem 1. Juli 2020 sind verschiedene Tarifänderungen vorgesehen. Die Gebühren für Krankentransporte zwischen 07:30 und 19:30 Uhr sollen von 185 Euro auf 260 Euro steigen. Notfalltransporte sowie nächtliche Krankentransporte werden von 448 Euro auf 619 Euro angehoben. Die Gebühr für Notarzteinsätze steigt von 438 Euro auf 443 Euro. Zudem wird der Kilometerpreis für Leistungen über 40 Kilometer von 2,50 Euro auf 4,00 Euro angepasst. Die Kostenträger haben den Gebührenerhöhungen nach Erörterungen zugestimmt. Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung der entsprechenden Satzungsänderung vor.

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