Neufassung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes. Die derzeit gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2003, wobei die Gebührentarife zuletzt im Jahr 2020 angepasst wurden. Laut der Mitteilungsvorlage 25/0475 ist aufgrund von Veränderungen ein neuer Entwurf erforderlich, über den der Rat am 18. Dezember 2025 entscheiden soll.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf den Kostenträgern zur Zustimmung vorgelegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass mit einer Verweigerung der Zustimmung durch die Kostenträger zu rechnen ist, da in der Gebührenkalkulation unter anderem Fehlfahrten berücksichtigt wurden. In der Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Feuerwehr am 1. Dezember 2025 wird die Verwaltung hierzu weitere Erläuterungen geben. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den vorliegenden Entwurf der Satzung zu beschließen.
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