Bestellung der Schriftführerin und der stellv. Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 04/0454 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck wird die Bestellung der Schriftführerin und der stellvertretenden Schriftführerin für den Werksausschuss beantragt. Die Grundlage für diesen Antrag bildet die Gemeindeordnung NRW, nach der über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Niederschrift muss vom Ausschussvorsitzenden sowie von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet werden.
Der Entwurf sieht vor, eine Mitarbeiterin des Stadtamtes zur Schriftführerin und eine Verwaltungsfachangestellte zur stellvertretenden Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Werksausschusses zu bestellen. Der erste Werkleiter hat den Vorschlag vorgelegt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
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