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Beschlussvorlage

Bestellung der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers

09/0476 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 09/0476 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck wird die Bestellung der Schriftführung für den Betriebsausschuss beantragt. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung NRW, die gemäß § 58 Abs. 7 die Erstellung einer Niederschrift über die Beschlüsse der Ausschüsse vorschreibt. Die Niederschrift ist dabei vom Ausschussvorsitzenden sowie von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen.

Der Entwurf sieht vor, eine Person zur Schriftführerin und eine weitere Person zum stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses zu bestellen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde vom Ersten Betriebsleiter erstellt und ist als Beschlussvorlage für die Sitzung des Betriebsausschusses am 23. November 2009 vorgesehen.

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