Bestellung einer Schriftführerin/eines stellv. Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0207 des Bürgermeisterbüros sieht die erneute Bestellung von Personen für die Protokollführung in den Ratssitzungen der Stadt Gladbeck vor. Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Bürgermeister sowie einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der vorliegende Entwurf schlägt vor, die bisherigen Funktionen für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Rates beizubehalten. Konkret sollen die bisher als Schriftführerin und stellvertretender Schriftführer bestellten Personen erneut für diese Aufgaben bestellt werden.
Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Die Entscheidung liegt in der Zuständigkeit des Rates.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 140505100207
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Einführung des elektronischen Sitzungsdienstes - Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse - 05.05.2014
- Haupt- und Finanzausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen - 05.05.2014
- Einführung und Verpflichtung der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters und der Ratsmitglieder 05.05.2014
- Wahl der Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Bürgermeisters 05.05.2014
- Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters 05.05.2014
- Bildung von Ausschüssen - Festlegung der Ausschusssitze und Wahlen - 14.05.2014