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Beschlussvorlage

Bestellung einer Schriftführerin/einer stellv. Schriftführerin

20/0428 19.11.2020 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck steht die Bestellung von Personal für die Protokollführung auf der Tagesordnung der Sitzung am 8. Dezember 2020. Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 20/0428 basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 58 Abs. 7 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift anzufertigen, welche vom Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

Die Verwaltung beantragt daher die offizielle Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin zur Erstellung dieser Niederschriften. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem sind keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen mit dieser Maßnahme verbunden. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten im Auftrag der Bürgermeisterin vorgelegt.

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