Bestellung einer Schriftführerin und stellv. Schriftführerinnen
✦ KI-Zusammenfassung
In der kommenden Sitzung des Rates der Stadt Gladbeck am 6. November 2025 wird über die Neubesetzung der Schriftführung für die Niederschriften der Ratssitzungen entschieden. Grundlage für diese Bestellung ist der Paragraph 5<0xC2>2 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen ist, welche von der Bürgermeisterin und einer vom Rat zu bestellenden Schriftführung unterzeichnet wird.
Bisher war die Schriftführerin sowie die stellvertretenden Schriftführerinnen für diese Aufgabe bestellt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht eine Änderung dieser Konstellation vor. Zukünftig soll die Schriftführerin eingesetzt werden, während die stellvertretenden Schriftführerinnen die Funktion übernehmen sollen. Mit dieser Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Zudem liegen keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen vor.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vereidigung und Amtseinführung der Bürgermeisterin 15.09.2025
- Wahl der Stellvertretungen der Bürgermeisterin 15.09.2025
- Einführung und Verpflichtung der Stellvertretungen der Bürgermeisterin und der Ratsmitglieder 15.09.2025
- Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss - Festlegung der Zahl der Ausschusssitze und Wahlen - 26.09.2025
- Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse 26.09.2025
- Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck 26.09.2025