Bestellung eines Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Sozialausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0420 des Sozialamtes befasst sich mit der Bestellung von Schriftführern für die Erstellung der Niederschriften der Sitzungen des Sozialausschusses. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die bisherigen Funktionen des Schriftführers sowie der stellvertretenden Schriftführung erneut mit den bisherigen Stadtamtleuten zu besetzen. Damit wird die personelle Kontinuität bei der Protokollführung des Gremiums sichergestellt.
Aus finanzieller Sicht sind für diese Bestellung keine Auswirkungen auf den Haushalt verzeichnet. Die Vorlage wurde zur Entscheidung in die öffentliche Sitzung des Sozialausschusses am 23. November 2004 eingebracht.
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