Bestellung des Schriftführers für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Betriebsausschusses am 22. April 2024 wird über die Bestellung eines Schriftführers für die Protokollführung entschieden. Die Beschlussvorlage 24/0192 schlägt vor, Christian Salewski mit der Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Betriebsausschusses zu beauftragen.
Die Grundlage für diesen Antrag bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Nach § 58 Absatz 7 der Gemeindeordnung ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften anzufertigen sind. Diese Dokumente müssen sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von einem vom Ausschuss bestellten Schriftführer unterzeichnet werden.
Die Vorlage weist darauf hin, dass durch die Bestellung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Zudem wird festgehalten, dass keine wesentliche Klimarelevanz mit dieser Entscheidung verbunden ist. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Betriebsausschuss bzw. der Betriebsleitung.
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