Weihnachtsbeihilfe 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck berät über die Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2022. Die Beschlussvorlage sieht vor, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie Hilfe zur Erziehung in vollstationärer Form oder in Vollzeitpflege erhalten, im Dezember 2022 eine Beihilfe in Höhe von 85,00 Euro erhalten. Dies schließt auch Personen ein, die in anderen Formen der betreuten Wohnform untergebracht sind.
Von der Zahlung ausgeschlossen sind Tagespflegekinder sowie Kinder in Tagesgruppen, da diese weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt leben. Die Entscheidung basiert auf den Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Erziehungsbeihilfen und steht im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Für junge Menschen, die außerhalb von Gladbeck untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den am Ort der jeweiligen Einrichtung geltenden Richtlinien erbracht werden.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen einmaligen Transferaufwand von 30.000 Euro. Der Erste Beigeordnete stellt in der Vorlage dar, dass die Höhe des Betrages als angemessen und vertretbar anzusehen ist.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 159 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 220808100330