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Beschlussvorlage

Weihnachtsbeihilfe 2021

21/0321 24.08.2021 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2021. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage sollen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie Hilfe zur Erziehung in Form von Vollstationarität oder Vollzeitpflege erhalten, eine Beihilfe in Höhe von 80,00 Euro bekommen. Dies umfasst auch Personen, die eine andere Form der betreuten Wohnform als Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen.

Die Beihilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche in Familien- oder Heimpflege, für die Pflegegeld gezahlt oder Heimkosten übernommen werden. Davon ausgeschlossen sind Tagespflegekinder sowie Kinder in Tagesgruppeneinrichtungen, die weiterhin im elterlichen Haushalt leben, da hierfür nach den geltenden Richtlinien keine Weihnachtsbeihilfen vorgesehen sind. Für Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Stadt Gladladbeck untergebracht sind, soll die Beihilfe nach den am jeweiligen Ort geltenden Richtlinien erbracht werden.

Für diese einmalige Zahlung wird ein Transferaufwand von 24.000 Euro veranschlagt. Die Festsetzung des Betrages erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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