Weihnachtsbeihilfe 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2023. Laut der vorliegenden Beschlussvorlage sollen Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie Hilfe zur Erziehung in Form von Vollstationär oder Vollzeitpflege erhalten, im Dezember 2023 eine Beihilfe in Höhe von 85,00 Euro bekommen. Diese Regelung umfasst auch Personen, die in anderen Formen der betreuten Wohnform Unterstützung erhalten.
Von dieser Maßnahme ausgenommen sind Tagespflegekinder sowie Kinder in Tagesgruppeneinrichtungen, da diese weiterhin überwiegend im elterlichen Haushalt leben. Die Entscheidung über die Höhe der Beihilfe erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und orientiert sich an den geltenden Richtlinien. Der Betrag von 85,00 Euro wird im Vergleich zu umliegenden Städten als angemessen eingestuft. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in Einrichtungen außerhalb Gladbecks untergebracht sind, findet die jeweils am Ort der Einrichtung geltende Regelung Anwendung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 231406100313
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20231110103423-0
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