Weihnachtsbeihilfe 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0364 sieht vor, dass Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend und Familie der Stadt Gladbeck Hilfe zur Erziehung in Form von Vollstationär oder Vollzeitpflege erhalten, im Dezember 2024 eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 85,00 Euro erhalten. Dies umfasst auch Jugendliche in anderen Formen der betreuten Wohnform, sofern die Hilfe zur Erziehung durch die Gewährleistung von Pflegegeld oder die Übernahme von Heimkosten geleistet wird.
Von der Beihilfe ausgeschlossen sind Tagespflegekinder sowie Tagesgruppenkinder, die weiterhin im elterlichen Haushalt leben. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die außerhalb der Stadt Gladbeck untergebracht sind, findet die Weihnachtsbeihilfe nach den jeweils am Ort der Einrichtung geltenden Richtlinien Anwendung.
Die finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2024 werden mit einem einmaligen Aufwand von circa 11.000 Euro beziffert. Der Berichterstatter Ralph Kalveram legt dar, dass die Höhe der Beihilfe im Vergleich zu umliegenden Städten als angemessen betrachtet wird und die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240731134241-0