25. Änderung des Flächennutzungsplanes, Gebiet: Hegestraße / Voßbrinkstraße Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und § 5 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Bauen befasst sich mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Hegestraße / Voßbrinkstraße (Vorlage Nr. 25/0558). Mit dem vorliewend Beschlussentwurf wird die Durchführung eines Aufstellungsbeschlusses gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches beantragt.
Das betroffene Areal im Stadtteil Alt-Rentfort umfasst das Gelände der ehemaligen Gärtnerei Lüger. Derzeit ist die Fläche im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen. Ziel der geplanten Änderung ist es, den Bereich als Wohnbaufläche darzustellen, um dem Bedarf an neuem Wohnraum in Gladbeck zu begegnen. Ein Vorhabenträger hat der Stadt ein städtebauliches Konzept zur Nachverdichtung vorgelegt, das die Fläche innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges entwickeln soll.
Das Verfahren soll als Vollverfahren inklusive Umweltbericht und frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 192 vorgesehen. Der Erster Beigeordnete und Stadtbaurat führt in der Vorlage aus, dass die Planung den Zielen der Raumordnung entspricht. Für das Vorhaben sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen zu erwarten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 251612100557
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260112145238-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20260112145241-0
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