16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: „Sandstraße / Hermannstraße“ Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und § 5 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck soll über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Sandstraße / Hermannstraße“ entscheiden. Die Vorlage sieht den Aufstellungsbeschluss gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches vor. Das betroffene Plangebiet befindet sich im Stadtteil Mitte I auf der Ostseite der Sandstraße, zwischen den Einmündungen der Hermannstraße und der Friedenstraße.
Gegenstand der Planung ist die Erweiterung einer bestehenden Einzelhandelsfläche eines Lebensmittelmarktes von derzeit etwa 920 Quadratmetern auf 1.200 Quadratmeter. Da sich das Vorhaben außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches befindet, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig, um das Gebiet als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und Nahversorgung auszuweisen.
Ein vorliegendes Gutachten der CIMA Beratung + Management GmbH bestätigt die städtebauliche Verträglichkeit sowie die Funktion der wohnortnahen Versorgung. Laut dem Gutachten entspricht die Erweiterung den Zielen des kommunalen Einzelhandelskonzeptes. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 174 durchgeführt werden. Der Beschlussentwurf sieht zudem die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen und kommunalen Vorgaben vor. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170828161914
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