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Beschlussvorlage

11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: 'Halde Steinstraße' Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) und § 5 BauGB

09/0353

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck für den Bereich „Halde Steinstraße“ beraten. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Durchführung dieser Änderung gemäß den Paragrafen 2 (1) und 5 BauGB beantragt.

Das betroffene Gebiet befindet sich im Stadtteil Butendorf, südlich der B 224, und umfasst die Flächen der Bergehalden sowie den Festplatz. Derzeit sind die Haldenflächen aufgrund von Einsturzgefahr eingezäunt und unter Landschaftsschutz gestellt. Die Eigentümer beabsichtigen, die Halden sukzessive abzutragen, um ebenerdige Entwicklungsflächen zu schaffen. Eine zukünftige Nutzung der Flächen für Wohnungsbau, Grünflächen sowie für Gewerbe und Dienstleistungen wird in Erwägung gezogen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Änderungen der innerstädtischen Erschließung durch eine Tunnellösung im Zuge des Umbaus der B 224 zur A 52.

Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Areal als Wald- und Grünfläche ausgewiesen. Für die geplante städtebauliche Entwicklung ist eine Änderung der Darstellung hin zu einer „Gemischten Baufläche“ erforderlich. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes soll der Bebauungsplan Nr. 144 aufgestellt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben und der Hauptsatzung vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.

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