Bestellung einer neuen Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0186 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Neubesetzung der Schriftführung für die Sitzungen des Gremiums. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Aufgrund organisatorischer Gründe wird ein Wechsel in der bisherigen Besetzung vorgeschlagen. Zuvor waren ein Stadtamtmann als Schriftführer sowie ein Stadtamtsrat als stellvertretender Schriftführer für diese Aufgabe bestellt. Die vorliegende Vorlage sieht vor, eine Stadtoberinspektorin als neue Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften zu bestellen.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht die formelle Bestellung der genannten Beamtin zur Erfüllung der protokollarischen Aufgaben im Jugendhilfeausschuss vor.
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