Bestellung der stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25/0075 geht es um die Neubesetzung der stellvertretenden Leitung der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck. Nachdem der Stadtbrandinspektor zum Jahresende 2024 aus seiner Funktion als stellvertretender Leiter ausgeschieden ist, liegt ein Vorschlag zur personellen Neuregelung vor.
Auf Grundlage einer Anhörung schlägt der Kreisbrandmeister vor, den Stadtbrandinspektor für weitere zwei Jahre bis zum 19. Februar 2027 als stellvertretenden Leiter zu bestellen. Gleichzeitig soll der Brandoberinspektor als weiterer stellvertretender Leiter der Feuerwehr eingesetzt werden. Die Bestellung des Brandoberinspektors erfolgt zunächst kommissarisch, bis die erforderlichen Laufbahnvoraussetzungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind und die Ernennung zum Stadtbrandinspektor erfolgt ist. Dies wird voraussichtlich im September 2025 vollzogen, woraufhin eine reguläre Bestellung für die Dauer von sechs Jahren folgen soll.
Die personellen Auswirkungen der Entscheidung belaufen sich auf einen jährlichen Aufwand von 11.136 Euro. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Beratung vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 250602100074
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
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