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Beschlussvorlage

Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck

12/0050 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0050 des Organisations- und Personalamtes regelt die Neubesetzung einer stellvertretenden Leitung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck. Da die Bestellung des bisherigen stellvertretenden Leiters zum 31. Mai 2011 endete, ist die Funktion nachzubesetzen.

Nach einer Anhörung der aktiven Wehr durch den Kreisbrandmeister wurde vorgeschlagen, eine Person für die Dauer von sechs Jahren zum stellvertretenden Leiter zu bestellen. Da für diese Funktion die Qualifikation als Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor gemäß der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erforderlich ist, die beim Vorschlagwerber zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vollständig vorliegt, sieht die Vorlage eine kommissarische Übertragung vor.

Der Beschlussentwurf sieht vor, der betreffenden Person die Funktion des stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck ab dem 1. März 2012 kommissarisch zu übertragen. Diese Übertragung ist auf maximal zwei Jahre, also bis zum 28. Februar 2014, befristet. Die noch ausstehenden Lehrgänge sollen im laufenden Jahr absolviert werden. Sobald die erforderlichen Qualifikationen erlangt wurden, soll die Person unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit für die reguläre Dauer von sechs Jahren bestellt werden. Mit der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden.

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