Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 25/0073 wird die Zustimmung zur Leistung erheblicher über- und außerplanmäßiger Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2024 beantragt. Laut den Unterlagen des Amtes für Finanzen und Beteiligungen belaufen sich die entsprechenden Aufwendungen im Ergebnisplan auf insgesamt 4.662.010,00 Euro. Die Einzelheiten zu diesen Positionen sind in einer beigefügten Zusammenstellung dokumentiert.
Die Vorlage stützt sich auf die rechtliche Grundlage des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss berät die Angelegenheit im Rahmen einer Vorberatung am 17. Februar 2025. Eine Entscheidung über den Beschlussentwurf ist in der öffentlichen Sitzung des Rates am 20. Februar 2025 vorgesehen.
Nach Angaben der zuständigen Stelle stehen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Hinsichtlich klimarelevanter Auswirkungen wurde keine wesentliche Relevanz festgestellt, sodass eine Durchführung einer Haupt- und Alternativenprüfung nicht erforderlich war. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der in der Zusammenstellung aufgeführten Mittelbereitstellungen für das Jahr 2024 vor.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 250502100072
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20250205150655-0
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