Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 24/0428 behandelt die Zustimmung zur Bereitstellung erheblicher über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 83 GO NRW. Nach Angaben des Amtes für Finanzen und Beteiligungen belaufen sich die Auszahlungen im investiven Finanzplan auf insgesamt 2.972.000 Euro. Die Einzelheiten zu diesen Mitteln sind in einer beigefügten Zusammenstellung dokumentiert.
Die Vorlage wird im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorberaten, wobei die Sitzung für den 9. September 2024 angesetzt ist. Eine endgültige Entscheidung über den Beschlussentwurf soll im Rat in der öffentlichen Sitzung am 12. September 2024 getroffen werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen für diese Auszahlungen zur Verfügung. Im Rahmen der Prüfung wurde keine wesentliche Klimarelevanz festgestellt, weshalb eine Durchführung einer Alternativenprüfung nicht notwendig war.
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