Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage Nummer 24/0449 wird die Zustimmung zur Bereitstellung erheblicher über- und außerplanmäßiger Mittel für das Haushaltsjahr 2024 beantragt. Die rechtliche Grundlage für diesen Antrag ist § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die entsprechenden Auszahlungen im investiven Finanzplan belaufen sich auf 294.055,90 Euro. Zudem sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 74.000,00 Euro vorgesehen. Die detaillierten Informationen zu diesen Beträgen ergeben sich aus einer beigefügten Zusammenstellung des Amtes für Finanzen und Beteiligungen.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss wird die Vorlage im Rahmen einer Vorberatung in seiner Sitzung am 7. Oktober 2024 behandeln. Eine Entscheidung über den Antrag soll anschließend in der öffentlichen Sitzung des Rates am 10. Oktober 2024 erfolgen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 242009100448
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240925140108-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20240925151743-0