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Beschlussvorlage

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen von 2024 nach 2025

25/0152 26.03.2025 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Gladbecker Rat wird über die Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2024 in das Jahr 2025 informiert. Laut der Beschlussvorlage 25/0152, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss vorliegt, werden im Rahmen des investiven Finanzplans Auszahlungsermächtigungen in Höhe von rund 28,2 Millionen Euro übertragen.

Die rechtliche Grundlage für diese Übertragung bildet der § 22 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW). Die Finanzierung der übertragenen Mittel erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht realisierte Einzahlungen aus Landeszuweisungen sowie durch Kreditermächtigungen.

Die vorliegende Vorlage bezieht sich ausschließlich auf die investiven Auszahlungsermächtigungen. Eine Zusammenstellung der konsumtiven Auszahlungsermächtigungen, welche unter anderem Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und unterlassene Instandhaltungen umfasst, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht Bestandteil des Dokuments, da die Erarbeitung dieser Daten noch andauert. Ein entsprechender Nachweis soll in einer späteren Sitzung vorgelegt werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Übersicht über die übertragenen Auszahlungsermächtigungen zur Kenntnis nimmt.

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