Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendun-gen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 22/0409 behandelt die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 83 GO NRW. Der Antrag wurde vom Amt für kommunale Finanzen erstellt.
Die vorliegenden Unterlagen sehen Aufwendungen im Ergebnisplan in Höhe von 147.040 Euro vor. Darüber hinaus wird die Genehmigung von Auszahlungen im investiven Finanzplan in einer Summe von 1.018.600 Euro beantragt. Die detaillierten Einzelheiten zu den einzelnen Positionen sind der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen. Laut der Vorlage stehen für diese Mittelbereitstellungen die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Entwurf wurde für die Beratung im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie für die Entscheidung im Rat vorbereitet. Klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht angegeben.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 222908100411
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220831150325-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220831150329-0
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 020701/3264.071302 - Rüstwagen Neubeschaffung 29.08.2022
- Städtepatenschaft mit der Stadt Dernau 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030105/4068.091102 - Traglufthalle 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 080101/4506.091302 - SportPark Mottbruch (Gesundheits- und Integrationshaus) 29.08.2022
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Außerplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 030106/4072.091202 - Breitbandanbindung Roßheideschule 29.08.2022
- Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 30.06.2022 29.08.2022