Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage 22/0271 die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 beantragt. Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt wurde, betrifft die Bereitstellung von Mitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die beantragten Mittel gliedern sich in drei Bereiche. Im Ergebnisplan sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.880.317 Euro vorgesehen. Für den investiven Finanzplan werden Auszahlungen in einer Summe von 4.066.810 Euro aufgeführt. Zudem umfasst die Vorlage Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.619.000 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind der beigefügten Zusammenstellung des Dokuments zu entnehmen. Eine Entscheidung über den Beschlussentwurf ist im Rat vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 221605100271
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220520093928-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220520093928-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20220520093928-2
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss
- Finanzielle Lage der Stadt Gladbeck zum 31.03.2022 (bisheriger Bericht nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG) 16.05.2022
- Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2022 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 011001/1014.011202 - IT-Netzwerkhardware für NU Ukraine 16.05.2022
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 16.05.2022
- Erlass einer Verordnung nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz - LÖG NRW) - Sonntagsöffnung für September 2022 anlässlich des Appeltatenfestes 16.05.2022
- Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand gem. §2b UStG hier: Sachstandsbericht 16.05.2022
- Personalbericht 18.05.2022