Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 3 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat mit der Beschlussvorlage 22/0271 die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2022 beantragt. Die Vorlage, die dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung vorgelegt wurde, betrifft die Bereitstellung von Mitteln gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die beantragten Mittel gliedern sich in drei Bereiche. Im Ergebnisplan sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.880.317 Euro vorgesehen. Für den investiven Finanzplan werden Auszahlungen in einer Summe von 4.066.810 Euro aufgeführt. Zudem umfasst die Vorlage Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.619.000 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind der beigefügten Zusammenstellung des Dokuments zu entnehmen. Eine Entscheidung über den Beschlussentwurf ist im Rat vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 221605100271
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20220520093928-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20220520093928-1
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20220520093928-2