Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendun-gen/Auszahlungen ? Liste 2? gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Beschlussvorlage 21/0253. Der Antrag betrifft die Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 83 GO NRW.
Nach Angaben des Amtes für kommunale Finanzen belaufen sich die Auszahlungen im investiven Finanzplan, konkret in der Liste 2b, auf insgesamt 565.000 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Mittelauszahlungen sind einer beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die im Dokument aufgeführten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen für das Haushaltsjahr 2021 zu genehmigen. Der Vorgang wurde durch den Stadtkämmerer zur Vorberatung in den zuständigen Ausschuss vorgelegt, wobei eine Entscheidung durch die Bürgermeisterin im Rat vorgesehen ist.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210615083333-0