Ausbau des Riesener-Gymnasiums zur Sicherstellung des geordneten Schulbetriebs mit Beginn des Schuljahres 2023/24 (G9)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0453 des Amtes für Bildung und Erziehung befasst sich mit dem Ausbau des Riesener-Gymnasiums, um den Schulbetrieb mit der Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (G9) zum Schuljahr 2023/24 sicherzustellen. Da die Gymnasien in Gladbeck die Rückkehr zum G9 beschlossen haben, werden ab dem genannten Zeitpunkt wieder Klassenverbände im 10. Jahrklasse der Sekundarstufe I eingerichtet.
Da die zuvor durch die G8-Struktur frei gewordenen Räume für Differenzierungsangebote und Ganztagsstrukturen genutzt werden und diese Funktionen beibehalten werden sollen, besteht ein räumlicher Bedarf. Ein Abgleich des vorhandenen Raumbestands mit dem erforderlichen Raumprogramm zeigt eine Unterdeckung auf. Die Verwaltung schlägt daher vor, das Schulgebäude durch den Aufbau einer zusätzlichen Etage zu erweitern. Das geplante Programm umfasst drei Unterrichtsräume für zusätzliche Klassenverbände, einen Mehrzweckraum sowie drei Differenzierungsräume. Zudem sollen freie Geschossflächen für Nebenräume, Büros und sanitäre Anlagen genutzt werden.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind im Haushalt 2020 Planungskosten in Höhe von 180.000 Euro bereitgestellt. Für das Jahr 2021 ist eine Hochbaumaßnahme mit 4.860.000 Euro im Haushaltsentwurf ausgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgeschlagene Raumprogramm zu beschließen und das gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungsverfahren durch Anhörung der Schulleitung durchzuführen.
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Ort
📍 Riesener-Gymnasium · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Schulausschuss
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- Einrichtung eines Vorstellungsgremiums zur Besetzung der Stellen von Schuleiterinnen und Schulleiter gemäß § 61 Abs. 1 Schulgesetz NRW 24.11.2020
- Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/-innen 24.11.2020
- Amt für Bildung und Erziehung Struktur und Organisation 24.11.2020
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW 'Reduzierung bzw. Aussetzen der Musikschulentgelte für nicht erbrachte Leistungen aufgrund der Corona-Krise ab Monat Juni 2020' 24.11.2020
- Bestellung einer Schriftführung und einer stellvertretenden Schriftführung für die Fertigung der Niederschriften 24.11.2020