Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger/-innen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 20/0445 des Amtes für Bildung und Erziehung dient der Information des Schulausschusses über die Regelungen zur Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie Rats- und Ausschussmitgliedern.
Die Vorlage bezieht sich auf die Bestimmungen des § 6 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck. Demnach ist die Verpflichtung der Bürgermeisterin sowie der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse geregelt. Gemäß § 5 Absatz 2 erfolgt die Durchführung der Verpflichtung und Einführung der Stellvertretung der Bürgermeisterin sowie der übrigen Ratsmitglieder durch das Erheben von den Plätzen aus. Dabei bekunden die Beteiligten ihr Einverständnis mit einer durch die Bürgermeisterin vorgesprochenen Formel. Der Inhalt der Verpflichtungserklärung sieht vor, dass die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrgenommen, die Gesetze beachtet und die Pflichten zum Wohle der Stadt Gladbeck gewissenhaft erfüllt werden. Diese Regelung gilt in entsprechender Weise auch für die Verpflichtung von Ausschussmitgliedern, die nicht dem Rat angehören, durch die jeweiligen Ausschussvorsitzenden.
Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen. Die Vorlage war für die Sitzung des Schulausschusses am 7. Dezember 2020 zur Kenntnisnahme vorgesehen.
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